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Abmahnung als Teil des Guerillia-Marketing?

Zur Zeit sorgt ja die münstersche Studenten-Band Uwu Lena mit ihrem WM-Song “Schland o Schland” für Furore!

Der Legende nach, haben in Münster ein paar Studenten aus einer Bierlaune heraus, das Lena Mayer-Landrut Lied “Satelite” gecovert und als WM-Song performt. Das ganze wurde als Video abgedreht und auf Youtube veröffentlicht. Angeblich fand das Stefan Raab als Rechteinhaber erst einmal gar nicht lustig und schickte den Studenten eine Abmahnung, worauf das Video erstmal von Youtube verschwand. Das sorgte für Unruhe in der Web2.0-Welt und eine erste virale Empörungswelle setze sich in Bewegung. Das soll dann Stefan Raab zum Umdenken bewogen haben und er hat den Jungs einen Plattenvertrag angeboten haben.

Soweit eine schöne Geschichte mit Happy End – der ich aber nicht so recht Glauben schenken kann…

Wenn man sich das Video anschaut, kommen einem doch Zweifel. Eins möchte ich nicht bezweifeln: Das der Text des Liedes in bierseliger Stimmung entstanden ist. Aber wenn man sich den Rest anschaut…

  • Das Lied ist professionell in einem Studio aufgenommen worden
  • Das ist mit einem gewissen Aufwand instrumentalisiert und arrangiert worden
  • Der Sänger hat sicherlich bislang nicht nur unter der Dusche gesungen. Der trifft schon die Töne – genauso wie der Background-Chor
  • Das Video ist auf die professionellste Weise auf laienhaft gefilmt worden. Sämtliche Wackler und Unschärfen scheinen mir schon sehr geschickt, aber bewußt gesetzt worden.
  • Die Einstellungen, die Schnitte, die Beleuchtung – alles wirkt beim 2. Hinsehen schon sehr inszeniert. Da hat jemand Regie geführt, der davon Ahnung hatte.

Das das ein spontaner Studenten-Jux war, kann ich nicht mehr so recht glauben. Entweder, die haben mit genau dieser Reaktion gerechnet (Abmahnung – Empörungswelle – Plattenvertrag). Oder aber das war von Anfang an eine Raabsche Guerillia-Marketing-Aktion.

In jedem Fall eine geniale Sache…

Impressum auf Twitter

Twitter sorgt ja gerade wieder für helle Aufregung. Erst die erste Einstweilige Verfügung wegen des Setzen von Links (Hölle, Hölle, Hölle), dann die Abmahnung wegen Spam über eine Direkt-Message und zum Schluss auch noch eine Strafanzeige wegen eines Tweets. (hier nachzulesen)

Schon mehren sich die Fragen, ob man überhaupt noch auf Twitter “rechtssicher” tweeten kann.

Meine zweitliebste Rechtsanwaltskanzlei hat auf meinem zweitliebsten Blog hierzu auch schon einen Artikel geschrieben. (hier nachzulesen)

Eine gewichtige Frage ist bislang  ja die Platzierung des Impressums. Auch über diese Frage sind schon seitenlagen Blogartikel geschrieben worden – ohne allerdings bislang (trotz vieler Worte) zu einer “rechtssicheren” Lösung zu kommen. (hier, hier und hier nachzulesen)

Eigentlich ist aber ein m.E. rechtsicheres Impressum auf Twitter ein Kinderspiel und ich bin stolz heute das Ei des Kolumbus in Sachen Twitter Impressum vorstellen zu können.

Man lege sich einfach eine Subdomain impressum.meinedomain.de an. Diese läßt man dann auf sein Impressum verweisen. Wenn man dann in das Web-Feld von Twitter diese Subdomain ohne www. (!!!) einträgt, dann bekommt man im Twitter-Profil einen lupenreinen Link zum Impressum “Web: http://Impressum…

So sieht das dann aus: http://www.twitter.com/badeenten

Die Beurteilung ob das jetzt eine 100%ig “rechtssichere” Lösung ist überlasse ich den Profi-Juristen. M.E. ist es aber im Moment die rechtssicherste Lösung…

Die Katastrophe für den Versandhandel

In bekannter Manier macht mein zweitliebster Blog wieder auf Panik und beschwört den Untergang des Versandhandels herbei. Es geht um ein aktuelles Urteil des OLG Hamm. Obwohl noch überhaupt keine Urteilsbegründung vorliegt, hat der Verfasser schon sein abschließendes Urteil gefällt. In einem erratischem*) Artikel kommt er zum Schluss, dass das Urteil des OLG Hamm “eines der schlimmsten Fehlurteile in der Geschichte des Fernabsatzrechtes” sei. Nicht nur das: Es ist dann auch noch eine “große Katastrophe für den Versandhandel“. Last but not least ist es ein “Freibrief für Raubkopierer“.

Da die Urteilsbegründung ja noch nicht vorliegt, ist es eigentlich ein bisschen müßig – gerade auch zu Ostern – ungelegte Eier zu begackern. Aber wenn der Shopbetreiber-Blog lustig drauf los orakeln darf, dann tu ich das auch mal …

Die eigentliche Aussage und die Konsequenzen aus dem Urteil sind bei Lichte betrachtet wahrscheinlich gar nicht so wild. Das OLG Hamm hat  nicht entschieden, dass “geöffnete CDs zurückgegeben werden können“. Das OLG verlangt lediglich, dass der Händler durch einen entsprechenden Hinweis auf der Cellophan-Hülle dem Verbraucher signalisiert, dass mit dem Öffnen der Cellophan-Hülle es zu einem Kauf kommt. Richtig müßte die Überschrift über den Artikel somit heißen: “Cellophan-Hülle ist ohne zusätzlichen Warnhinweis kein Siegel i.S.d. § 312d Abs. 4 Nr. 2 BGB.”

Dieser zusätzliche Warnhinweis mag für den ein oder anderen kleinkariert erscheinen, ich sehe da aus eigener Erfahrung durchaus einen Sinn drin.  Weniger vielleicht bei Musik-CDs. Aber insbesondere Softwareprodukte (hierum ging es wohl in dem Urteil) sind häufig umfangreich verpackt  und ich möchte als Verbraucher beim Auspacken schon deutlich signalisiert bekommen: “Bis hier hin und nicht weiter!”

Es ist auch keine Katastrophe für den Versandhandel, sondern allenfals eine “Katastrophe” (wenn überhaupt) für Versandhändler die CD- und DVD-Produkte verkaufen.

Was müssen diese jetzt tun? Auf jeden Fall sollten sie folgenden (o.ä.) (durchgestrichenen) Passus “Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferungen von … Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind (z.B. Software-CDs, bei denen die Cellophanhülle geöffnet wurde).” nicht verwenden. Dieser dürfte mißverständlich sein. Wie bereits geschrieben kann die Cellophan-Hülle sehr wohl die Siegelfunktion erfüllen, wenn auf ihr ein entsprechender Hinweis angebracht ist. Aber das Durchgestrichene hat nichts in einer Widerrufsbelehrung zu suchen – also einfach weglassen und gut ist es.

CD-Händler, die auf Nummersicher gehen wollen, sollten sich jetzt entsprechende Aufkleber drucken und diese auf die Cellophan-Hülle kleben. Es ist wohl nicht erforderlich, die Cellophan-Hülle zu entfernen und den Warnhinweis auf die CD-Hülle direkt zu kleben, wie man dem Shopbetreiber-Blog-Artikel entnehmen könnte (hier ist dem Verfasser die Phantasie wohl etwas durchgegangen). So ein zusätzlicher Aufkleber ist sicherlich mit einem gewissen zusätzlichem Aufwand verbunden, aber auch nichts, was man nicht während des laufenden Versandes hinbekommt. Und ich spreche hier aus Erfahrung…

Ansonsten können die CD-Händler auch einfach mal gucken, wie oft in der Vergangenheit geöffnete CDs zurückgegeben worden sind. Wenn dies äußerst selten war (wovon ich ausgehe), wird dies in Zukunft auch so sein. Man kann also in Abwägung dieses sehr geringen Risikos, auch ersteinmal auf den Aufkleber verzichten und muss halt die wenigen CDs die geöffnet zurück gesendet werden “schlucken”. Ist im Vergleich zu der Etikettier-Aktion vielleicht das geringere Übel.

Also katastrophal sieht anders aus – oder?

Ein bisschen absurd finde ich die Vorstellung, dass das Urteil jetzt ein Einfallstor für Raubkopierer ist. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Raubkopierer (=Straftäter) jetzt die (vermeintliche) Anonymität der Internet-Tauschbörsen verlassen, im großen Stil sich CDs bestellen, dabei ihre Postadresse angeben, diese per Vorkasse zahlen, dann 2-3 Tage auf das Paket warten, die CDs dann brennen  (zumindestens die die immer noch keinen Kopierschutz haben), danach die CDs unter Berufung auf das Widerrufsrecht wieder zurücksenden und dann weitere 30 Tage auf die Erstattung des Geldes durch den Händler warten. Ist ein bisschen Lebensfremd so eine Vorstellung.

So blöd sind selbst Raubkopierer nicht – 100 CDs bei Amazon bestellen, alle brennen und diese dann zurück senden. Raubkopieren ist auch nach diesem Urteil eine Straftat und wenn 100 geöffnete CDs zurück kommen, dann kann es durchaus sein, dass ein Staatsanwalt hier einen hinreichenden Anfangsverdacht sieht. Den Staatsanwalt interessiert nicht die Bohne, was die Wettbewerbsrechtler da so entschieden haben – im Strafrecht sieht der Sachverhalt ganz anders aus. Man muss sich dann noch nicht mal mehr die Mühe machen anhand von IP-Adressen die Adresse zu recherchieren, wo die Hausdurchsuchung stattfinden muss. Und dann heißt es “Mama, wie oft müssen wir noch singen bis Papa wieder zu Hause ist?

*)erratisch

Wir suchen Fans auf Facebook

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Gerne treten wir übrigens auch in den Dialog mit euch. Gefällt euch ein Artikel besonders gut oder gar nicht? Seid ihr mit einer Aussage nicht einverstanden oder habt ihr etwas zu ergänzen? Jeder Beitrag auf Facebook verfügt über eine Kommentarfunktion, die ihr gerne nützen dürft um mit uns und anderen Badeenten-Fans zu diskutieren.

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Stellenangebot: Texter für Artikelbeschreibungen

Zum 1.7.2010 suche ich im Rahmen eines 400 €-Jobs einen Texter/eine Texterin für Artikelbeschreibungen für unseren Online-Shop www.duckshop.de.

Ich erwarte keinen augebildeten Profi. Für eine Anstellung reicht der Spaß am Texten, ein kreativer Umgang mit Sprache, sichere Grammatik- und Rechtschreibkenntnisse. Arbeitszeiten können flexibel vereinbart werden. Mir wäre es aber wichtig, dass hier vor Ort in Rhede gearbeitet wird.

Wer Interesse an dem Job hat, kann sich gerne per Email (info@duckshop.de) melden.

Jubiläum 5 Jahre

Heute bin ich seit 5 Jahren selbstständig. Am 15. Februar 2005 betreibe ich meine Online-Shops in Vollzeit und muss davon unseren Lebensunterhalt bestreiten.

Damit feiert auch mein Kirschkerne-Shop seinen 5. Geburtstag. Den Duckshop gibt es noch 2 Jahre länger, da der nebenberuflich gestartet worden ist.

Aber ich will nicht innehalten – da Jahr 2010 ist wieder ein Jahr in dem die Weichen gestellt werden.  Ab März habe ich neue Büroräume (Anschrift: Am Kottland 14) in Rhede. 75 qm und Platz für min. 4 Büroarbeitsplätze. Es wird in demnächst eine Halbtagskraft eingestellt. Und ganz entscheidend: Der Duckshop wird einen kompletten Relaunch erleben. Wir werden auf einen Oxid-Shop umsteigen und als Warenwirtschaft Pixi einsetzen. Eine Agentur ist mit der Umstellung beauftragt und ich hoffe, dass noch im 2. Quartal der neue Shop dann online geht.

Jetzt kann Weihnachten kommen…

Gerade den letzten Zahlungseingang verarbeitet. Morgen wird zum letzten mal vor Weihnachten versendet. Wer jetzt nicht im Lostopf ist, der muss sich mal seine Ersatzgeschenke an Heiligabend irgendwo in der Offline-Welt kaufen…

Der Bestelleingang ist seit Samstag auch wieder auf Normal-Maß – der Wahnsinn neigt sich langsam dem Ende entgegen.

Der Dezember 2009, wird wohl im Duckshop der 2. umsatzstärkste Monat ever. Auf jeden Fall ist der Dezember der mit Abstand versandstärkste Monat ever gewesen. Man ist also zufrieden…

Komm mir vor wie Harald Shanwari…

Ich habe ja nichts gegen viele Bestellungen, aber das was z.Zt. abgeht ist doch etwas zu viel… Überlege gerade ob ich nicht doch noch etwas Radiowerbung machen soll. So wie die Werbung die bei uns im Lokalradio läuft:

“Hier ist Harald Shanwari vom Ying und Yang Shop. Ich mein, ich freu mich ja, dass unsere Radiowerbung für die Duftölwochen so super funktioniert hat. Aber jetzt mal echt ey, das mit den ganzen Leuten im Laden ist mir jetzt irgendwie zu unrelaxed. Deshalb wollte ich die Änderung meiner Öffnungszeiten durchgeben. Nicht mehr Montags bis Freitags von 9 bis 18 Uhr. Sondern Dienstags 17 bis 18 Uhr. Tschüß.“

Wegen Twitter: Komme kaum noch zum bloggen

Seit dem ich twittere blogge ich weniger :-(…

Hat man sich früher eher Gedanken gemacht, wie man seinen Gedanken als Blogpost auf 140 Wörter aufbläht, übt man sich jetzt in der Kunst das auf 140 Zeichen zu kürzen. Verrückte Twitter-Welt…

Shopping-Tipp

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