Aus einem Urteil des LG Bochum (I 14 O 212/09)
“Auch der Einwand der Beklagten, dass die Ente “I rub my Duck” keine Badeente, sondern ein Vibrator, also ein Erotik-Artikel sei, ist im Ergebnis unerheblich. Nach den Darstellungen im Internet sieht sie aus wie eine Badeente und es ist auch nicht auszuschließen, dass sie von Käufern “zweckentfremdet” als Badeente benutzt wird.”