Ein Kirschkern schaffte es aktuell bis vor den Bundesgerichtshof. Um es vorweg zu nehmen: Der Kirschkern hat gewonnen.
Was war passiert: Der Kläger kaufte am 27.1. 2007 in einer Bäckerei ein Stück Kirschkuchen und verzehrte diesen. Dabei biss er auf einen im Kuchen eingebackenen Kirschkern und brach sich dabei einen Eckzahn aus.
Die Frage die der BGH zu klären hatte war, ob die Bäckerei dem Käufer Schadensersatz und Schmerzensgeld zu zahlen hat.
Der BGH verneinte dies, mit der Begründung, dass der Käufer keine völlige Gefahrlosigkeit des Produkts erwarten könne. Es handelt sich schließlich um einen Kirschkuchen, bei dem man immer damit rechnen müsse, dass auch bei größter Sorgfalt einzelne Kirschkerne eingebacken sein könnten.